Mitgliedschaft

Was du als Mitglied der Fachjury im Verein zur Förderung der Popkultur e.V. wissen musst:

1) Wer darf Mitglied werden?
2) Wie werde ich Mitglied?
3) Was kostet die Mitgliedschaft?
4) Ist jedes Mitglied automatisch Teil der Fachjury?
5) Wo kann ich meine Kontaktdaten einsehen und ändern?
6) Wie kann ich mich als Mitglied in die Vereinsarbeit einbringen?
7) Wie kann ich als Mitglied in den Vereinsvorstand eintreten?
8) Wann und wo treffen sich die Mitglieder des Vereins?
9) Kann ich als Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden?
10) Wie kann ich meine Mitgliedschaft im Verein beenden?


1) Wer darf Mitglied werden?


Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und die dauerhaft einen wesentlichen professionellen oder künstlerischen Beitrag zur Entwicklung der musikalischen Popkultur leisten oder geleistet haben. 


2) Wie werde ich Mitglied?

Der Aufnahmeantrag ist über das Formular auf der Website www.preisfuerpopkultur.de zu stellen. Aufgrund von möglichen, zukünftigen Arbeitgeberwechseln ist es ratsam, sich mit einer privaten Mailadresse zu registrieren. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Vereins. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.


3) Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kostet in Abhängigkeit der Zahlweise 75 bzw. 70 Euro im Jahr. Sie berechtigt zur Teilnahme an der Abstimmung sowie zum Besuch der Verleihung. Der Beitrag kann per SEPA-Einzug oder Banküberweisung oder per PayPal unter Angabe der Mitgliedsnummer beglichen werden.

Das sind die Zahloptionen und Beitragshöhen:

> 70,- EUR bei SEPA-Enzug
> 75,- EUR bei PayPal-Zahlung
> 75,- EUR bei Banküberweisung


Unsere Bankverbindung:
Verein zur Förderung der Popkultur e.V.
IBAN: DE33 1007 0124 0031 3171 00
BIC: DEUTDEDB101

Eine Rechnung, die als Zahlungsbeleg dient, wird im Anschluss an den Zahlungseingang ausgestellt. Eine Rechnungsstellung im Vorfeld der Zahlung ist nicht möglich. 


4) Ist jedes Mitglied automatisch Teil der Fachjury?

Ja, jedes Mitglied ist auch Jurymitglied. Alle Mitglieder des Vereins bestimmen als Fachjury die Gewinner*innen des Preis für Popkultur. Das bedeutet, dass alle Mitglieder das Recht besitzen und dazu aufgerufen sind, Nominierungen für den Preis für Popkultur einzureichen und anschließend auch für ihre Favorit*innen zu voten. 


5) Wo kann ich meine Mitgliedschaftsnummer und Kontaktdaten einsehen und ändern?

Sobald die Aufnahme in der Verein erfolgt ist, kann das Mitglied sich auf der Website www.preisfuerpopkultur.de mit Mailadresse und Passwort anmelden und den persönlichen Bereich einsehen. Neben Kontaktdaten und Mitgliedschaftsnummer wird dort auch das Datum der letzten Beitragszahlung angezeigt. Änderungen von Adressen und Telefonnummern können dort selbstständig vorgenommen werden. Zudem wird über diesen persönlichen Bereich auch für den Preis für Popkultur nominiert und gevotet.


6) Wie kann ich mich als Mitglied in die Vereinsarbeit einbringen?

Das Engagement der Mitglieder ist insbesondere rund um den Wahlprozess des Preis für Popkultur von Bedeutung. Mit Start der Nominierungsphase können und sollen alle Mitglieder ihre Lieblings-Acts aus dem vergangenen Jahr (Bemessungszeitraum ist vorgegeben) über ihr Profil auf der Website in den jeweiligen Kategorien eintragen. Insofern sie satzungskonform sind und im Bemessungszeitraum liegen, sind der Anzahl der Nominierungen keine Grenzen gesetzt. In den anschließenden Votingphasen stimmen die Mitglieder über die Gewinner*innen ab. Dazu hat in Votingphase 1 jedes Mitglied 3 Stimmen pro Kategorie und schließlich 1 Stimme pro Kategorie in der finalen Votingphase 2.

Darüber hinaus erfreut sich der Vorstand über Unterstützung in der Vorbereitung der Preisverleihung. Da sich die Veranstaltung zu einem Großteil aus Spenden, Sponsoring und Förderungen finanziert, ist hier jede Hilfe bekommen. Du hast Kontakte zu möglichen Geldgebern oder möchtest den Vorstand bei der Mittelakquise unterstützen? Super, bitte setze dich mit uns in Verbindung und wir versorgen dich mit allen wichtigen Infos. Des Weiteren sind deine Ideen und Kontakte hinsichtlich des Booking von Live-Acts und Moderator*innen sowie alles rund um die Pressearbeit gefragt. 

Aber auch über den Preis hinaus sind Mitglieder eingeladen, an unterjährigen Workshops und der Popkulturkneipe teilzunehmen, als auch die Vereinskommunikation zur unterstützen oder eigenständig Ideen einzubringen und Formate zu konzipieren.


7) Wie kann ich als Mitglied in den Vereinsvorstand eintreten?

Der Vorstand als auch der Beisitz wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Wer Teil des Vorstands werden möchte, muss sich im Vorfeld der Mitgliederversammlung schriftlich melden und zur Wahl aufstellen lassen. Ebenso ist es möglich, andere Vereinsmitglieder für die Wahl vorzuschlagen. Zu welchem Zeitpunkt an wen der Vorschlag eingereicht werden muss, wird rechtzeitig per Mail bekannt gegeben.

Folgende Vorstandsposten werden auf die Dauer von 3 (drei) Jahren gewählt:
- Vereinsvorsitz: 2 Mitglieder
- Vereinsvorstand: 2 Mitglieder
- Kassenwart: 1 Mitglied

Der Vorstand wird in seiner Arbeit durch insgesamt 4 (vier) Beisitzer ergänzt, die jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu gewählt werden. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 

Eine Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur 1 (ein) zulässig. Danach muss das betreffende Vorstandmitglied mindestens eine Wahlperiode pausieren und darf in diesem Zeitraum weder ein Vorstandsamt ausüben noch Beisitzer sein. Eine Wiederwahl eines Beisitzers ist ebenfalls 1 (ein) Mal zulässig. Danach muss der betreffende Beisitzer ebenfalls mindestens eine Wahlperiode pausieren und darf in diesem Zeitraum nicht Beisitzer sein.


8) Wann und wo treffen sich die Mitglieder des Vereins?

Die Mitglieder treffen sich regelmäßig auf Workshops und der Popkulturkneipe als auch einmal im Jahr auf der Preisverleihung und der Mitgliederversammlung. Einladungen zu allen Treffen werden im Vorfeld per Mail als auch auf der Website und den Social Media Kanälen verbreitet.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und findet jeweils im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres statt. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, die Vorlage des Geschäftsberichts inkl. Entlastung des Vorstands und etwaige Änderungen der Satzung.


9) Kann ich als Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden?

Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Diese sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dagegen steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die im Rahmen des Vereins endgültig entscheidet. 


10) Wie kann ich meine Mitgliedschaft im Verein beenden?

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder bei juristischen Personen - Auflösung/Liquidation. Der Austritt erfolgt durch eine formlose, schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von mindestens einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.