Solokünstlerin oder Solokünstler oder Band mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einer Erstveröffentlichung bestehend aus mindestens einem Titel,  der in digitaler oder physischen Form einer breiten Öffentlichkeit im  Bemessungszeitraum zugänglich gemacht worden ist. Hierbei muss es sich um einen eigenständigen Titel des Artists handeln - ein Feature reicht nicht aus.

Bemessungszeitraum: 01.07.2020 - 30.06.2021