MELDE DICH JETZT ZUR WAHL DER NEUEN VORSTANDSMITGLIEDER!

MELDE DICH JETZT ZUR WAHL DER NEUEN VORSTANDSMITGLIEDER!

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 30.03.2020 werden wir neue Vorstände und Beisitzer*innen wählen. Bitte schlagt bereits jetzt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor oder gebt uns Bescheid, falls ihr selbst eine Kandidatur in Erwägung zieht. Entsprechende Einreichungen können unter info@preisfuerpopkultur.de vorgenommen werden.

Eines sollte allen Kandidatinnen und Kandidaten bewusst sein: Das Engagement für den Preis für Popkultur erfolgt ehrenamtlich und erfordert zeitlich und inhaltlich einen gewissen Einsatz.

• Anlass: Beisitzer*innen werden jeweils nur für ein Jahr gewählt, die Amtsperiode der aktuellen Beisitzer*innen endet nach der nächsten Verleihung. Die aktuellen Beisitzer*innen sind: Tobias Zumak, Danijela Kufner, Milena Fessmann und Jan Clausen.

• Anlass II: Jeder Verein muss einen Vorstand haben (§26, Abs. 1 BGB). Der Vorstand ist grundsätzlich das Geschäftsführungsorgan des Vereins (§27, Abs. 3 BGB) und vertritt den Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Der Vorstand – und damit auch die Beisitzer*innen – wird in der Mitgliederversammlung gewählt.

• Wahlberechtigt sind aktive Mitglieder des Vereins zur Förderung der Popkultur e.V., die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben, sowie der aktuelle Vorstand. Die aktuelle Mitgliederliste ist also gleichzeitig das Wählerverzeichnis.

• Als Wahlausschuss fungiert der aktuelle Vorstand infolge Vorstandsentscheidung, der Wahlleiter für den 30. März wird noch festgelegt.

• Es wird das Mehrheitswahlprinzip angewendet. Das heißt, dass der/die Kandidat_in gewinnt, der oder die durch die meisten Wahlberechtigten gewählt wird.

• Die Frist für Bewerber*innen endet am 25. März 2020. Bis dahin können theoretisch sämtliche Mitglieder ihre Kandidatur für einen Platz als Beisitzer*in abgeben. Entsprechende Einreichungen können unter info@preisfuerpopkultur.de vorgenommen werden.

• Nach Eingang aller Vorschläge werden wir eine Liste mit sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlichen, damit ihr euch im Vorfeld der Wahl ein Bild machen könnt, wer sich im Einzelnen zur Wahl stellt.

• Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. § 12 (Vorstand)

• Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 (drei) Jahren gewählt. Er wird in seiner Arbeit durch insgesamt 4 (vier) Beisitzer ergänzt, die jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu gewählt werden.

• Beisitzer können nur Mitglieder des Vereins werden. Eine Wiederwahl ist 1 (ein) Mal zulässig. Danach muss der/die betreffende Beisitzer*in mindestens eine Wahlperiode pausieren und darf in diesem Zeitraum nicht Beisitzer*in sein.

• Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Beisitzer*in.

• Bei gleicher Stimmenzahl erfolgt eine Stichwahl.

• Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2.Vorsitzenden, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern und dem/der Kassierer_in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei der Besetzung des Vorstandes ist auf Diversität zu achten. Insbesondere bei der Besetzung der zu wählenden Mitglieder ist eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Dabei soll ein Frauenanteil proportional zum Anteil der weiblichen Mitglieder der Vereinigung erreicht werden.